Informationen zu Covid-19

Die bisherigen Beschränkungen des Praxisbetriebes nach §6a wurden durch die 7. Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 2.Mai 2020 aufgehoben.

Ihre vereinbarten Termine finden daher uneingeschränkt statt.

Wir bitten Sie sehr, keine diesbezüglichen telefonischen Anfragen zu stellen.
Falls sich von politischer Seite Änderungen ergeben oder Ihr Termin nicht möglich sein sollte, werden wir Sie informieren.

Wir wünschen Ihnen Gesundheit und Zuversicht!